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ℹ️ Förder-Ratgeber

Der AVGS – dein Schlüssel zu kostenfreiem Coaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein öffnet dir die Tür zu geförderten Coachings, ganz ohne eigene Kosten. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und was du damit machen kannst.

Kurz erklärt

Was ist der AVGS eigentlich?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters: Sie sagt „ja, wir übernehmen die Kosten für dein Coaching“. Mit diesem Gutschein suchst du dir einen zugelassenen Anbieter aus – zum Beispiel uns – und nimmst dort kostenfrei an einer Maßnahme teil, die dir beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Job hilft, oder dich auf eine Selbstständigkeit vorbereitet. Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit dem Amt ab. Für dich entstehen keinerlei Kosten.

👉 Rechtsgrundlage ist §45 SGB III. Wenn du deinen AVGS beantragst, hilft es, dich genau darauf zu beziehen.

Wer den AVGS bekommen kann

Gehörst du dazu? Zwei Wege führen zum AVGS

Je nachdem, in welcher Situation du gerade bist, beantragst du deinen AVGS bei einer anderen Stelle. Das ist wichtig zu wissen, damit du direkt zur richtigen Anlaufstelle gehst.

Weg 1

Über die Agentur für Arbeit

Für dich, wenn du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst oder dich arbeitssuchend gemeldet hast, weil dein Job bald endet. Zuständig ist deine örtliche Agentur für Arbeit.

Weg 2

Über das Jobcenter

Für dich, wenn du Bürgergeld beziehst (seit Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt). Zuständig ist dein örtliches Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit.

Arbeitslos gemeldet

Du beziehst ALG I oder Bürgergeld/Grundsicherungsgeld und bist entsprechend gemeldet.

Arbeitssuchend gemeldet

Du weißt schon, dass dein Job endet, und hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Von Arbeitslosigkeit bedroht

Dein Arbeitsverhältnis läuft aus oder ist gefährdet, auch wenn du noch beschäftigt bist.

Ausbildungsuchend

Du suchst noch einen Ausbildungsplatz und möchtest dich dabei professionell unterstützen lassen.

💡 Wichtig zu wissen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – ein automatischer Anspruch besteht meist nicht (Ausnahme: ALG-I-Empfänger:innen haben ab der 7. Woche Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch). Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im persönlichen Gespräch. Das heißt aber nicht „schwierig“ – die meisten unserer Teilnehmenden bekommen ihren AVGS problemlos.

Falls du noch ganz am Anfang stehst

Noch kein Bürgergeld? So bekommst du es

Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt, der alte Name bleibt aber bis Ende 2026 auf Formularen gebräuchlich) ist die Grundsicherung, falls dein Einkommen oder Vermögen nicht reicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken – egal ob du arbeitslos bist, wenig verdienst oder dein ALG I ausgelaufen ist. Zuständig ist dein örtliches Jobcenter. Und keine Sorge: Der Weg dorthin ist einfacher, als er klingt.

Formlos melden

Ruf dein Jobcenter an, geh persönlich vorbei oder melde dich online über jobcenter.digital – das genügt zunächst, um deinen Anspruch ab diesem Monat zu sichern.

Unterlagen einreichen

Reiche danach den vollständigen Antrag mit deinen Nachweisen ein. Fehlt noch etwas? Kein Problem – du kannst es fristgerecht nachreichen.

Erstgespräch führen

Eine Integrationsfachkraft bespricht mit dir deine Situation und erarbeitet gemeinsam mit dir die nächsten Schritte.

Bescheid erhalten

Du bekommst einen schriftlichen Bescheid, danach wird das Geld monatlich im Voraus ausgezahlt.

Diese Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag inklusive Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge)
  • Bankverbindung für die Auszahlung

🕐 Wichtig: Geld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung – warte also nicht zu lange. Und stelle den Antrag auch dann, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen: Fehlendes kannst du innerhalb einer vom Jobcenter gesetzten Frist nachreichen. Sobald dein Bürgergeld/Grundsicherungsgeld bewilligt ist, kannst du im nächsten Schritt deinen AVGS beim Jobcenter beantragen.

So einfach geht’s

In 4 Schritten zu deinem AVGS

Termin vereinbaren

Ruf deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter an, oder vereinbare online einen Beratungstermin.

Dein Anliegen nennen

Sag klar, dass du ein Coaching möchtest – am besten mit Bezug auf §45 SGB III und unter Nennung von QBI als Anbieter.

Gutschein erhalten

Bei Zustimmung bekommst du deinen AVGS – oft direkt im Gespräch, spätestens nach wenigen Tagen.

Bei uns anmelden

Bring deinen AVGS mit zu QBI – wir kümmern uns um den Rest und rechnen direkt mit dem Amt ab.

📋 Das hilft dir im Gespräch: deine Kundennummer, der Zeitpunkt deiner Meldung, und – falls du zu uns möchtest – einfach sagen: „Ich möchte ein Coaching bei QBI Fachzentrum für Qualifizierung & Bildung in Hannover machen.“ Wir unterstützen dich gerne auch selbst bei der Vorbereitung – meldet euch einfach bei uns.

Deine Möglichkeiten bei QBI

Das kannst du mit deinem AVGS bei uns machen

JobBoost

1:1-Coaching für Bewerbung und Berufseinstieg – der allgemeine Weg zurück in den Job.

Mehr erfahren →

Neustart Ausbildung & Beruf

Speziell für alle nach einem Ausbildungs- oder Jobabbruch.

Mehr erfahren →

Deutsch im Beruf

Sprachsensibles Bewerbungscoaching, ganz ohne Sprachzertifikat als Voraussetzung.

Mehr erfahren →

Gründungscoaching

Von der Geschäftsidee zum tragfähigen Businessplan.

Mehr erfahren →
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Agentur für Arbeit ist für ALG-I-Empfänger:innen und Arbeitssuchende zuständig. Das Jobcenter ist für Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsgeld-Empfänger:innen zuständig. Je nach deiner Situation ist also eine andere Stelle dein Ansprechpartner.
Nein, aber es hilft. Wenn du schon weißt, dass du zu QBI möchtest, kannst du das im Beratungsgespräch direkt nennen – dann kann der AVGS passend auf uns als Maßnahmeträger ausgestellt werden.
Oft wird direkt im Beratungsgespräch entschieden. Ansonsten liegt die Bearbeitungsdauer meist zwischen 3 und 14 Tagen, in Ausnahmefällen bis zu 4 Wochen.
Das kommt vor, ist aber kein Weltuntergang. Oft hilft ein zweites, besser vorbereitetes Gespräch. Meldet euch gerne bei uns – wir unterstützen euch bei der Argumentation.
Das steht auf deinem Gutschein – meist zeitlich befristet und regional beschränkt. Wichtig: Innerhalb der Gültigkeit solltest du deine Maßnahme starten, also nicht zu lange warten.
Der AVGS ist für kürzere Coachings und Aktivierungsmaßnahmen gedacht. Der Bildungsgutschein deckt klassische Weiterbildungen und Umschulungen ab. Mehr zum Bildungsgutschein →

Bereit für deinen AVGS?

Macht jetzt den Fördercheck – wir prüfen eure Möglichkeiten und melden uns bei euch.

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