Der AVGS – dein Schlüssel zu kostenfreiem Coaching
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein öffnet dir die Tür zu geförderten Coachings, ganz ohne eigene Kosten. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und was du damit machen kannst.
Was ist der AVGS eigentlich?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters: Sie sagt „ja, wir übernehmen die Kosten für dein Coaching“. Mit diesem Gutschein suchst du dir einen zugelassenen Anbieter aus – zum Beispiel uns – und nimmst dort kostenfrei an einer Maßnahme teil, die dir beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Job hilft, oder dich auf eine Selbstständigkeit vorbereitet. Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit dem Amt ab. Für dich entstehen keinerlei Kosten.
👉 Rechtsgrundlage ist §45 SGB III. Wenn du deinen AVGS beantragst, hilft es, dich genau darauf zu beziehen.
Gehörst du dazu? Zwei Wege führen zum AVGS
Je nachdem, in welcher Situation du gerade bist, beantragst du deinen AVGS bei einer anderen Stelle. Das ist wichtig zu wissen, damit du direkt zur richtigen Anlaufstelle gehst.
Über die Agentur für Arbeit
Für dich, wenn du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst oder dich arbeitssuchend gemeldet hast, weil dein Job bald endet. Zuständig ist deine örtliche Agentur für Arbeit.
Über das Jobcenter
Für dich, wenn du Bürgergeld beziehst (seit Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt). Zuständig ist dein örtliches Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit.
Arbeitslos gemeldet
Du beziehst ALG I oder Bürgergeld/Grundsicherungsgeld und bist entsprechend gemeldet.
Arbeitssuchend gemeldet
Du weißt schon, dass dein Job endet, und hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Von Arbeitslosigkeit bedroht
Dein Arbeitsverhältnis läuft aus oder ist gefährdet, auch wenn du noch beschäftigt bist.
Ausbildungsuchend
Du suchst noch einen Ausbildungsplatz und möchtest dich dabei professionell unterstützen lassen.
💡 Wichtig zu wissen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – ein automatischer Anspruch besteht meist nicht (Ausnahme: ALG-I-Empfänger:innen haben ab der 7. Woche Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch). Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im persönlichen Gespräch. Das heißt aber nicht „schwierig“ – die meisten unserer Teilnehmenden bekommen ihren AVGS problemlos.
Noch kein Bürgergeld? So bekommst du es
Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt, der alte Name bleibt aber bis Ende 2026 auf Formularen gebräuchlich) ist die Grundsicherung, falls dein Einkommen oder Vermögen nicht reicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken – egal ob du arbeitslos bist, wenig verdienst oder dein ALG I ausgelaufen ist. Zuständig ist dein örtliches Jobcenter. Und keine Sorge: Der Weg dorthin ist einfacher, als er klingt.
Formlos melden
Ruf dein Jobcenter an, geh persönlich vorbei oder melde dich online über jobcenter.digital – das genügt zunächst, um deinen Anspruch ab diesem Monat zu sichern.
Unterlagen einreichen
Reiche danach den vollständigen Antrag mit deinen Nachweisen ein. Fehlt noch etwas? Kein Problem – du kannst es fristgerecht nachreichen.
Erstgespräch führen
Eine Integrationsfachkraft bespricht mit dir deine Situation und erarbeitet gemeinsam mit dir die nächsten Schritte.
Bescheid erhalten
Du bekommst einen schriftlichen Bescheid, danach wird das Geld monatlich im Voraus ausgezahlt.
Diese Unterlagen solltest du bereithalten:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Mietvertrag inklusive Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Nachweise zu Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge)
- Bankverbindung für die Auszahlung
🕐 Wichtig: Geld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung – warte also nicht zu lange. Und stelle den Antrag auch dann, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen: Fehlendes kannst du innerhalb einer vom Jobcenter gesetzten Frist nachreichen. Sobald dein Bürgergeld/Grundsicherungsgeld bewilligt ist, kannst du im nächsten Schritt deinen AVGS beim Jobcenter beantragen.
In 4 Schritten zu deinem AVGS
Termin vereinbaren
Ruf deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter an, oder vereinbare online einen Beratungstermin.
Dein Anliegen nennen
Sag klar, dass du ein Coaching möchtest – am besten mit Bezug auf §45 SGB III und unter Nennung von QBI als Anbieter.
Gutschein erhalten
Bei Zustimmung bekommst du deinen AVGS – oft direkt im Gespräch, spätestens nach wenigen Tagen.
Bei uns anmelden
Bring deinen AVGS mit zu QBI – wir kümmern uns um den Rest und rechnen direkt mit dem Amt ab.
📋 Das hilft dir im Gespräch: deine Kundennummer, der Zeitpunkt deiner Meldung, und – falls du zu uns möchtest – einfach sagen: „Ich möchte ein Coaching bei QBI Fachzentrum für Qualifizierung & Bildung in Hannover machen.“ Wir unterstützen dich gerne auch selbst bei der Vorbereitung – meldet euch einfach bei uns.
Das kannst du mit deinem AVGS bei uns machen
JobBoost
1:1-Coaching für Bewerbung und Berufseinstieg – der allgemeine Weg zurück in den Job.
Mehr erfahren →Neustart Ausbildung & Beruf
Speziell für alle nach einem Ausbildungs- oder Jobabbruch.
Mehr erfahren →Deutsch im Beruf
Sprachsensibles Bewerbungscoaching, ganz ohne Sprachzertifikat als Voraussetzung.
Mehr erfahren →Gut zu wissen
Bereit für deinen AVGS?
Macht jetzt den Fördercheck – wir prüfen eure Möglichkeiten und melden uns bei euch.
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