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Förder-Ratgeber

Der Bildungsgutschein – deine Weiterbildung, vollständig gefördert

Der Bildungsgutschein übernimmt bis zu 100 % der Kosten für deine berufliche Weiterbildung – plus Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst, und worauf du achten solltest, bevor du selbst kündigst.

Du hast genug von deinem Job? Dein Vertrag läuft aus und wird nicht verlängert?

Vielleicht merkst du auch einfach: So wie es gerade läuft, geht es nicht mehr lange weiter. Das ist genau der richtige Moment, um dich zu melden – bevor du selbst kündigst. Wir schauen gemeinsam mit dir, welche Förderung für deine Situation passt und wie du den Wechsel klug angehst, ohne dir selbst zu schaden.

Jetzt bei QBI melden →
Kurz erklärt

Was ist der Bildungsgutschein eigentlich?

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters, dass sie die Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernehmen. Du wählst dir einen AZAV-zertifizierten Träger – wie QBI – aus, nimmst dort an einer passenden Maßnahme teil, und der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab. Übernommen werden bis zu 100 % der Kursgebühren, dazu kommen oft Fahrtkosten und, wenn du Kinder hast, ein Zuschuss zur Kinderbetreuung.

👉 Rechtsgrundlage ist §81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung). Auch hier gilt: kein automatischer Anspruch, sondern eine Ermessensleistung, über die in deinem Beratungsgespräch entschieden wird.

Wer den Bildungsgutschein bekommen kann

Gehörst du dazu?

Arbeitslos gemeldet

Du beziehst ALG I oder Bürgergeld/Grundsicherungsgeld und möchtest dich neu qualifizieren.

Von Arbeitslosigkeit bedroht

Dein Job ist gefährdet oder dein Vertrag endet – auch wenn du aktuell noch beschäftigt bist.

Ohne Berufsabschluss

Auch Grundkompetenzen wie Lesen und Schreiben oder ein nachträglicher Schulabschluss können gefördert werden.

Beschäftigt bei Jobcenter-Kunden

Seit 01.01.2025 gilt die Förderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters, nicht nur der Agentur für Arbeit.

💡 Besonders wichtig: Auch wenn du noch beschäftigt bist, aber weißt, dass dein Job bald endet, kannst du dich schon jetzt beraten lassen und einen Bildungsgutschein beantragen – du musst nicht erst arbeitslos werden. Genau das ist der Moment, an dem sich viele bei uns melden.

Ganz wichtig, bevor du handelst

Vorsicht: Nicht einfach selbst kündigen!

Viele wissen das nicht: Wer seinen Job selbst kündigt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen – in dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld, und die gesamte Anspruchsdauer verkürzt sich zusätzlich um mindestens ein Viertel. Das kann teuer werden. Zum Glück gilt das nicht für jede Situation.

In der Regel unproblematisch

Vertrag läuft aus oder Arbeitgeber kündigt

Wenn dein befristeter Vertrag einfach nicht verlängert wird oder dein Arbeitgeber dir kündigt (z. B. betriebsbedingt), hast du das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht selbst herbeigeführt. In diesen Fällen entsteht in der Regel keine Sperrzeit.

Vorsicht geboten

Du kündigst selbst, ohne wichtigen Grund

Kündigst du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, ohne einen anerkannten wichtigen Grund (z. B. gesundheitliche Gründe, Mobbing, Umzug zum Partner), kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen entstehen.

📅 Zusätzlich wichtig: Meldest du dich nicht spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend (bzw. innerhalb von 3 Tagen nach einer kürzeren Kündigungsfrist), droht eine zusätzliche einwöchige Sperrzeit – unabhängig davon, ob du selbst gekündigt hast oder nicht.

Unser Rat: Sprich mit uns, bevor du kündigst

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung – jede Situation ist anders. Aber wir sehen es oft: Wer sich frühzeitig meldet, statt vorschnell selbst zu kündigen, hat am Ende deutlich mehr Möglichkeiten und weniger finanzielle Nachteile. Sprecht einfach mit uns, bevor ihr einen Schritt geht, den ihr nicht rückgängig machen könnt.

Beratungstermin sichern →
So einfach geht’s

In 4 Schritten zu deinem Bildungsgutschein

Beratungstermin

Vereinbare ein Gespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter – online oder persönlich.

Ziel besprechen

Erkläre, welche Weiterbildung dir hilft – nenne gerne QBI als deinen Wunsch-Bildungsträger.

Eignung klären

Manchmal ist ein zusätzlicher Termin beim Ärztlichen oder berufspsychologischen Dienst nötig.

Gutschein einlösen

Bring deinen Bildungsgutschein zu QBI – wir übernehmen den Rest und rechnen direkt mit dem Amt ab.

📋 Gut zu wissen: Der Bildungsgutschein legt Bildungsziel, Dauer, regionalen Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer fest. Wichtig: Bevor deine Maßnahme startet, muss der Gutschein beim Träger vorliegen – also erst beantragen, dann anmelden.

Nicht verwechseln

Bildungsgutschein oder AVGS – was passt zu dir?

Bildungsgutschein

Für klassische Weiterbildung

Passt, wenn du eine Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder einen längeren Sprachkurs machen möchtest – z. B. unser Coaching „Deutsch im Beruf“.

AVGS

Für Coaching & Aktivierung

Passt, wenn du 1:1-Bewerbungscoaching, Unterstützung beim Berufseinstieg oder Gründungscoaching möchtest. Mehr zum AVGS →

🤝 Unsicher, welcher der richtige für dich ist? Kein Problem – ruf uns einfach an oder mach unseren kostenlosen Fördercheck. Wir sagen dir, welcher Weg zu deiner Situation passt.

Deine Möglichkeiten bei QBI

Das kannst du mit deinem Bildungsgutschein bei uns machen

Deutsch im Beruf

Sprachsensibles Bewerbungscoaching – ganz ohne Sprachzertifikat als Voraussetzung.

Mehr erfahren →

JobBoost

1:1-Coaching für Bewerbung und Berufseinstieg.

Mehr erfahren →

Neustart Ausbildung & Beruf

Speziell für alle nach einem Ausbildungs- oder Jobabbruch.

Mehr erfahren →

Nicht sicher, was passt?

Meldet euch einfach bei uns – wir finden gemeinsam die richtige Maßnahme für dich.

Kontakt aufnehmen →
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Nein. Auch wenn dir Arbeitslosigkeit erst droht – etwa weil dein Vertrag endet – kannst du dich schon jetzt beraten lassen und den Gutschein beantragen.
Dann riskierst du eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld – es sei denn, du hast einen anerkannten wichtigen Grund. Sprich vorher unbedingt mit uns oder deiner Agentur für Arbeit.
In der Regel ja: bis zu 100 % der Kursgebühren bei einem AZAV-zertifizierten Träger wie QBI, plus Fahrtkosten und – bei Kindern – ein Zuschuss zur Kinderbetreuung.
Ja. Du wählst deinen Träger selbst – wichtig ist nur, dass er (wie QBI) AZAV-zertifiziert ist und die passende Maßnahme anbietet.
Der Bildungsgutschein ist für längere Weiterbildungen gedacht, der AVGS für Coaching und Aktivierungsmaßnahmen. Mehr zum AVGS →

Bevor du irgendetwas entscheidest: sprich mit uns

Egal ob dein Vertrag ausläuft, du kündigen willst oder einfach nur unsicher bist – wir hören zu und sagen dir, welche Förderung möglich ist.

Jetzt Fördercheck starten →
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