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Förder-Ratgeber

Arbeitslos oder arbeitssuchend melden – so gehst du Schritt für Schritt vor

Zwei Meldungen, zwei Fristen, oft verwechselt: Hier erfährst du genau, was wann zu tun ist – damit du keine Nachteile beim Arbeitslosengeld riskierst und den Weg zu deiner Förderung reibungslos gehst.

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Zwei Begriffe, zwei Schritte

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Das sind keine Synonyme, sondern zwei getrennte Meldungen bei der Agentur für Arbeit – mit unterschiedlichem Zeitpunkt und unterschiedlichem Zweck. Wer das verwechselt, riskiert unnötige Nachteile.

Wann bist du arbeitsuchend?

Du bist noch in einem Job oder einer Ausbildung

Arbeitsuchend bist du, wenn du dich aktuell noch in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befindest – egal ob du dich beruflich neu orientierst oder schon weißt, dass dein Verhältnis bald endet.

Wann bist du arbeitslos?

Ab dem ersten Tag ohne Job

Arbeitslos bist du ab dem ersten Tag, an dem du nicht mehr in einem Ausbildungs- oder Angestelltenverhältnis bist. Damit bleibst du automatisch auch weiterhin arbeitsuchend.

💡 Beide Meldungen sind Pflicht in der jeweiligen Situation – und beide sind wichtig für deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine ersetzt nicht die andere.

Ganz wichtig

Welche Frist gilt für dich?

Arbeitsuchend melden

Spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

Ist deine Kündigungsfrist kürzer, musst du dich spätestens 3 Tage nach der Kündigung arbeitsuchend melden.

Arbeitslos melden

Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung

Also an dem Tag, an dem dein Dienstverhältnis endet – online oder persönlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

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⏱️ Unser Tipp: Verliere keine Zeit! Melde dich so früh wie möglich arbeitsuchend bzw. arbeitslos. So können deine Anträge auf geförderte Weiterbildung und Arbeitslosengeld rechtzeitig geprüft werden.

Drei Wege stehen dir offen

So meldest du dich – Schritt für Schritt

Online

Fülle das Online-Formular der Agentur für Arbeit aus – rund um die Uhr verfügbar, für arbeitsuchend und arbeitslos.

Telefonisch

Über die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 555500 erreichst du die Agentur für Arbeit – besonders praktisch für die Arbeitsuchendmeldung.

Persönlich vor Ort

Mit einem vorher vereinbarten Termin bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit – für die Arbeitslosmeldung möglich.

Direkt zur offiziellen Online-Meldung →

Du wirst zur offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen solltest du bereithalten

Je nachdem, ob du dich online oder persönlich arbeitslos meldest, brauchst du unterschiedliche Dokumente.

Für die Online-Arbeitslosmeldung

Du brauchst eines dieser Dokumente mit Online-Ausweisfunktion:

  • Online-Ausweis (Personalausweis mit aktivierter eID)
  • Alternativ: elektronischer Aufenthaltstitel
  • Alternativ: eID-Karte
  • Alternativ: Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion

Für die persönliche Arbeitslosmeldung

Bring diese Unterlagen zu deinem Termin mit:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (alternativ Meldebestätigung, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben bzw. (befristeter) Arbeitsvertrag
  • Nachweis über Leistungsbezüge vorheriger Arbeitslosigkeit
  • Lebenslauf
Der nächste Schritt

Gemeldet – und jetzt? Diese Förderung passt zu dir

Du willst die Zeit während der Arbeitssuche nutzen und eine Weiterbildung machen? Die Berater:innen von QBI beantworten deine Fragen gerne persönlich und informieren dich über unsere geförderten Coachings sowie den AVGS- und Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.

AVGS-Gutschein

Für kostenfreies 1:1-Coaching beim Bewerbungsprozess, Berufseinstieg oder deiner Gründung.

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Bildungsgutschein

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Unsicher, was passt?

Macht einfach unseren kurzen Fördercheck – wir sagen euch, welcher Weg zu eurer Situation passt.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ja. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob du gegen eine Kündigung vorgehst oder eine Weiterbeschäftigung in Aussicht steht. Wer sich in der Hoffnung auf den Erhalt des Arbeitsplatzes nicht meldet und später doch arbeitslos wird, riskiert eine Sperrzeit.
Doch. Mit der Arbeitslosmeldung bleibst du automatisch auch weiterhin arbeitsuchend – die Arbeitslosmeldung kommt als zweiter Schritt einfach dazu.
Gib das voraussichtliche Ende an. Ändert sich das Datum später, meldest du dich nicht erneut arbeitsuchend, sondern informierst deine Agentur für Arbeit über das geänderte Datum – per Postfachnachricht oder telefonisch unter 0800 4 555500.
Für die Online-Meldung reicht ein Ausweisdokument mit Online-Funktion. Für die persönliche Meldung solltest du zusätzlich Sozialversicherungsausweis, Kündigungsschreiben bzw. Arbeitsvertrag, Nachweis über frühere Leistungsbezüge und einen Lebenslauf mitbringen. Details findest du oben in der Checkliste.
Wir sind kein Teil der Agentur für Arbeit und können die Meldung nicht für dich übernehmen. Aber wir helfen dir gern, dich vorzubereiten, offene Fragen zu klären und den nächsten Schritt – dein Coaching – direkt danach anzuschließen.

Fragen zu deiner Situation?

Wir helfen dir gerne, den richtigen nächsten Schritt zu finden – kostenlos und unverbindlich.

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